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02_2017 | Bundesteilhabegesetz verabschiedet: Änderungen für die SBV Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) zugestimmt. Damit ist nach der Verkündung des Gesetzes am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt bereits ein Teil der Regelungen im Rahmen der ersten von vier Reformstufen in Kraft getreten, die unter anderem auch die Arbeit der SBV betreffen. Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Kernstück der Reform ist die Ausgliederung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe in das SGB IX, womit eine einfachere Leistungsgewährung „aus einer Hand“ sichergestellt werden soll. Dazu wird das SGB IX in der nächsten Stufe ab 2018 aus bislang zwei Teilen in drei Teile untergliedert. Das Schwerbehindertenrecht, das bislang Teil 2 des SGB IX war und die Rechte der SBV regelt, wird somit im nächsten Jahr zu Teil 3, weshalb sich auch die entsprechenden Paragraphennummern ändern werden. Inhaltlich wurden einige Paragraphen aber bereits reformiert. Zum 30.12.16 sind unter anderem folgende, für die SBV relevante Änderungen in Kraft getreten:
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